Die „Aktion Rose“ 1953
Staatliche Kriminalität und Widerstand dagegen
Zwischen dem 10. Februar und dem 10. März 1953 durchsuchen etwa 400 Volkspolizisten und andere Einsatzkräfte hunderte Hotels, Pensionen, Gaststätten, Wohnhäuser und kleine Wirtschaftsbetriebe an der gesamten DDR-Ostseeküste. Das Ziel: Die privaten Eigentümer der Immobilien sollen enteignet werden. Insgesamt 447 Menschen werden bei der sogenannten „Aktion Rose“ festgenommen. Westkontakte, Vorräte im Keller, Warenhortung – das sind die Vorwürfe. Sie sind alle fadenscheinig und vorgeschoben. Ein Sondergericht in Bützow, das selbst nach DDR-Recht nicht hätte gebildet werden dürfen, verurteilt die Verhafteten zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen, ihr Vermögen wird eingezogen und in Volkseigentum überführt. Jetzt kann insbesondere der staatliche Feriendienst des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) diese Häuser nutzen.
Doch nicht alles läuft nach Plan. Der Aufstand am 17. Juni 1953 macht der SED einen Strich durch die Rechnung. Viele Verurteilten der „Aktion Rose“ werden entlassen. Und in Zingst regt sich Widerstand. Zingst ist der einzige Ort an der gesamten DDR-Ostseeküste, in dem das in größerem Umfang geschieht. Hier sind folgende Personen verhaftet, verurteilt und ihre Immobilien beschlagnahmt worden:
1. „Central Hotel“, Klosterstraße 14, Eigentümer: Felix und Anna Schade und ihre Tochter Brigitte Bawolski, geb. Schade [der Kinosaal wird 1988 und das Hotel-Gebäude 1998 abgerissen];
2. Hotel „Wiener Hof“, Fritz-Reuter-Straße 3, Eigentümer: Erich Schröder [das Haus wird 1969 abgerissen, seit 1972 steht hier das FDGB-Heim „Nordlicht“, dieses Gebäude wird im Jahr 2000 abgerissen];
3. Hotel „Berliner Hof“ , Friedenstraße 15, Eigentümer: Robert und Johanna Thämlitz [seit 1966 „Stranddistel“, 1996 abgerissen];
4. Pension „Heidelberger Faß“, Störtebekerstraße 9, Eigentümer: Alfred Knaack [1994 abgerissen];
5. Pension „Villa Elsa“, Schulstraße 15, Eigentümerin: Margarete Schomann;
6. Hotel „Haus Rammin“, Karl-Marx-Straße 5 (heute: Postplatz), Pächter: Karl und Herta Langkabel [seit den 1970er Jahren „Zum Anker“].
In den Wochen nach dem Ende der „Aktion Rose“ kommen im Frühjahr 1953 noch folgende Immobilien hinzu:
7. Pension „Waldhaus“, Freesenweg 4, Eigentümer: Otto und Josefine Sulzer [fliehen im März 1953 in die Schweiz];
8. Pension „Haus Heideröschen“, Neue Reihe 11, Eigentümerin: Else Kraeft, verwitwete Orgel; Betreiber: Siegfried und Jutta Orgel [fliehen am 28. April 1953 in die BRD; das Kapitänshaus wird zwischen Ende der 1960er bis Anfang der 1980er Jahre abgerissen];
9. Hotel „Deutsches Haus“, Hafenstraße 7, Eigentümer: Anton Otholt, Geschäftsführerin: seine Tochter Alma Jantzen, geb. Otholt [flieht im April 1953 in die BRD; seit den 1980er Jahren trägt das Gebäude den Namen „Haus am Strom“, 1998 abgerissen].
Die Bevölkerung ist über die Verurteilungen und Enteignungen empört, berichtet mir 50 Jahre später, im Januar 2003, Gerhard Wallis. Er ist 1953 in Zingst Lehrer, Vorsitzender der Gemeindevertretung und Mitglied der SED. Viele Menschen treten an ihn heran und fordern ihn auf, etwas für die Verurteilten zu tun:
„Und das hat mich dazu veranlasst, dann eine Petition an den Generalstaatsanwalt der DDR auszuarbeiten, unter Mithilfe von einigen anderen Zingster Bürgern selbstverständlich. Und auf einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung, die für den 22. September 1953 einberufen wurde, wollten wir sie verabschieden und absenden.
Und dazu hatten wir dann an diesem Abend natürlich vorher eine Fraktionssitzung der Grundorganisation der Sozialistischen Einheitspartei. An dieser nahm ein Vertreter der Kreisleitung der SED Ribnitz teil, eine Genosse Willi Guhl, der mich dann als Vorsitzenden der Gemeindevertretung warnte, indem er sagte: ,Also nehmt das Ding zurück, bringt das gar nicht erst mit in die Versammlung, das hat keinen Zweck, das geht voll gegen 'n Baum. Wir als Kreisleitung sind dagegen.'
Doch wir haben uns, da wir uns nun vorher darüber einig geworden waren, von diesen Worten nicht beeindrucken lassen, sondern haben in der Fraktion beschlossen, den Entwurf vorzutragen und ihn auch dann von der Gemeindevertretung beschließen zu lassen.
Der erste Entwurf dieser Petition stammt von Otto Faßbender, er ist 1953 Leiter des Zingster Kinderheimes „Min Hüsung“ in der Fritz-Reuter-Straße und zugleich Vorsitzender des Zingster Kulturbundes. Diese Fassung war aber zu scharf formuliert, so dass Gerhard Wallis sie überarbeitete. Die Petition an die Beschwerdestelle der Generalstaatsanwaltschaft in Ost-Berlin ist nun zurückhaltend und höflich formuliert. Tenor: Die Urteile gegen die Zingster Gastwirte sollten noch einmal überprüft werden. In der Petition heißt es: „Um die Arbeit aller staatlichen Funktionäre und den Mitgliedern der Parteien und Massenorganisationen bei der Verwirklichung des neuen Kurses der Regierung zu erleichtern, bitten wir Sie uns insofern zu unterstützen, daß Sie eine baldige Überprüfung der gefällten Urteile einleiten.“
Gerhard Wallis erinnert sich im Jahr 2003: „Es sind keine Forderungen, es sind eigentlich nur Bittstellungen gewesen, die in dieser gesamten Petition vorhanden gewesen sind. Und als Letztes hab ich dann darin noch geschrieben: ,Dieses alles bedeutet noch heute eine schwere seelische Belastung der Zingster Bevölkerung. Die Bevölkerung war und ist nach wie vor im Unklaren über die in diesen Fällen bereits getroffenen Maßnahmen seitens unserer staatlichen Organe und wünscht Aufklärung.' Und das hab ich dann letztendlich auch unterschrieben.“
Am 22. September 1953 wird der Entwurf dieser Petition von 20.00 bis 22.45 Uhr auf einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung im „Deutschen Haus“ in der Zingster Hafenstraße 7 diskutiert. Etwa 400 bis 600 Menschen nehmen daran teil. Die Stühle im Saal reichen nicht aus, die Leute stehen an den Fenstern und in den Gängen. Die Stimmung ist aufgeheizt, teilweise tumultartig. Gerhard Wallis, der als Vorsitzender der Zingster Gemeindevertretung die Sitzung leitet, erinnert sich 2003 so daran:
„Herr Faßbender als Vorsitzender des Kulturbundes hat sich sehr stark zu Wort gemeldet. Er sagte ganz glatt und offen: ,Es ging doch dem Staat nur darum, um in den Besitz der Objekte zu kommen.' Das haben wir auch nicht zurückgewiesen. Ich hab ihn auch nicht deswegen zur Ordnung gerufen.
Und des Weiteren hat Herr Dr. Graber sich doch sehr stark auch für diese Leute mit eingesetzt. Und das fanden nicht nur wir als Gemeindevertreter, sondern auch besonders die Bevölkerung sehr gut, denn der Beifall, der aufgrund seiner Zwischenrufe erfolgte, war doch recht deutlich. Denn diese Gastwirtsdbesitzer waren alles in Zingst äußerst angesehene Bürger.“
Gerhard Wallis weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, dass im „Deutschen Haus“ Spitzel dabei sind und alles beobachten. Die Petition an die Beschwerdestelle der Generalstaatsanwaltschaft der DDR wird einstimmig von der Gemeindevertretung verabschiedet. Direkt im Anschluss an die Gemeindevertretersitzung wird auf einer öffentlichen Einwohnerversammlung von 22.45 Uhr bis 23.45 Uhr weiter im „Deutschen Haus“ diskutiert. Dann gehen die Leute nach Hause.
Drei Tage später sitzen Gerhard Wallis und drei Freunde beim allwöchentlichen Skatabend in der Wohnung des Fleischermeisters Hans Kaftan, die sich am Fischmarkt befindet, zusammen. Um 21 Uhr taucht der Lehrer und SED-Parteisekretär der Zingster Schule, Heinrich Haarnagel, auf, klopft ans Fenster und fordert Gerhard Wallis auf, sofort zur Schule zu einer außerordentlichen Parteiversammlung mitzukommen:
„Und auf dieser Parteiversammlung wurde ich dann wegen parteischädigenden Verhaltens aus der SED ausgeschlossen. Ich musste nach Hause gehen, mein Parteidokument holen, hab es dann abgegeben und bin wieder zu meinem Skatabend zurückgegangen, weil ich mir weiter nichts bei gedacht habe. Ich denk, verbrochen hast du ja nichts, also kannst du auch dein Leben so weiterleben.
Als wir dann so gegen 24 Uhr unseren Skatabend beendet hatten und wir nach Hause gehen wollten, kamen wir auf den Fischmarkt, und da lag der Fischmarkt voller Flugblätter über Herrn Dr. Graber, über Otto Faßbender und über mich. Da haben wir natürlich uns von jeder Sorte erst mal eins eingesammelt, sind damit in die Wohnung bei Hans Kaftan zurückgegangen, haben sie uns durchgelesen. Und was da drin stand, das war doch schon sehr niederschmetternd, ja, man muss beinah schon sagen erdrückend, so dass mein Freund Hans Kaftan zu mir sagte: ,Harry, nach Hause gehen, hat keinen Zweck mehr. Über die Brücke, ich würd' dich ja gerne nach Barth fahren, oder übers Fischland hat auch keinen Zweck mehr, denn die beiden Seiten sind gesperrt. Am besten ist, du gehst zum Hafen, du kennst dich auf den Zingster Boddengewässern aus, schnappst dir irgendein Fischerboot, fährst damit nach Barth, setzt dich in die Bahn und fährst nach Berlin.
Gerhard Wallis folgt diesem Rat, aber auf dem Weg zum Hafen kommt er ins Grübeln: Er will seine Frau mit drei kleinen Kindern nicht in Zingst zurücklassen und sagt sich außerdem: „Mensch, du hast doch nichts verbrochen. Du hast niemand belogen, du hast keinen bestohlen, du hast keinen erschlagen, du hast doch nur das Recht vertreten wollen. Was kann dir schon passieren?“
Und so macht er in der Hafenstraße kehrt und geht nach Hause. Vor seinem Haus in der Friedenstraße erwarten ihn zwei Herren, die Ledermäntel tragen, sich als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes ausweisen und ihn in die Wohnung begleiten. Frau und Kinder werden geweckt, die Männer durchsuchen das ganze Haus, und am frühen Morgen des 26. September 1953 wird Gerhard Wallis um 1.45 Uhr verhaftet. In Handschellen geht es Richtung Rostock:
„Als wir dann zwischen Altheide und Gelbensande angekommen waren, hielt der Wagen plötzlich an, dort zwischen diesen beiden Orten ist ein großes Waldgebiet. Und dann wurd’ ich aufgefordert, auszusteigen – aber immer noch die Handschellen an. Und da denk ich: ,Na, nun ist es wohl soweit. Nun schicken sie dich in den Wald, und dann kriegst du von hinten einen verpasst, ’n Schuss. Und dann heißt es: auf der Flucht erschossen!' Aber das war nicht der Fall. Es kam uns ein Wagen von Rostock entgegen, in den musst’ ich dann einsteigen, der wendete und brachte mich von dort dann weiter nach Rostock.“
Drei Monate sitzt Gerhard Wallis in der Untersuchungshaftanstalt des Staatssekretariats für Staatssicherheit in Rostock in U-Haft. Er wird, berichtet er mir im Jahr 2003, insgesamt neunmal verhört. Die Befragungen hätten immer mehrere Stunden gedauert, dabei sei er stets vom Licht einer Vernehmungslampe angestrahlt worden.
Auch die Zingster Otto Faßbender und der Arzt des Ortes, Dr. Karl Graber, sind am Abend des 25. September 1953 in ihren Wohnungen in Zingst verhaftet und in dieselbe Untersuchungshaftanstalt nach Rostock gebracht worden. Der Grund: ihre Äußerungen auf der Versammlung im „Deutschen Haus“. Karl Graber hat sich zudem schon früher des Öfteren kritisch über die DDR geäußert. Gerhard Wallis sieht Karl Graber während der Untersuchtshaft einmal im Gefängnishof.
Am 21. Dezember 1953, einem Montag, stehen Otto Faßbender und Gerhard Wallis in Rostock von 8.30 Uhr an vor dem I. Strafsenat des Bezirksgerichts Rostock. Die öffentliche Verhandlung dauert – mit einer Unterbrechung von 10.35 bis 13.15 Uhr, da zwei Zeugen noch nicht erschienen sind – den ganzen Tag. Um 18.10 Uhr wird das Urteil verkündet: Otto Faßbender wird „wegen Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Verbreitung tendenziöser Gerüchte“ – wegen seines Satzes „Es ging doch dem Staat nur darum, in den Besitz der Objekte zu kommen“ – zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Gerhard Wallis erhält „wegen Staatsverleumdung“ drei Monate Gefängnis, die Strafe gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt, und er kommt sofort frei. Die Verhandlung endet um 18.35 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt ist Karl Graber bereits tot. Er soll sich, so wird es der Familie mitgeteilt, am 27.Oktober 1953 in seiner Zelle erhängt haben. Gerhard Wallis bezweifelt das noch im Jahr 2003: „Wir Zingster, und es gibt kaum einen, der da anderer Meinung ist und die Familie Graber sowieso nicht, wir glauben da nicht dran, ich persönlich auch nicht. Denn ich kenne Herrn Graber als sehr entschlossenen Menschen. Er war zwar einige Jahre älter als ich, hatte aber auch genau wie ich drei Kinder, zwei Jungen und ein Mädchen. Ich kann mir das ganz anders vorstellen: Er war vielleicht noch etwas heftiger als ich, dass er bei einer Vernehmung mal, wie sagt man heut’ dazu, ausgerastet ist. Denn ich hab immer gesehen: In der halb aufgezogenen Schublade des Schreibtisches, hinter dem der Vernehmungsoffizier war, lag in der rechten Seite immer eine Pistole.
Und wenn Herr Dr. Graber sich selbst erhängt haben sollte, dann hätte man ja seiner Frau seinen Leichnam zeigen können. Das hat man nicht getan, im Gegenteil. Man hat ihr ja nicht mal gesagt, wo er beerdigt wurde.“
Bis heute sind die tatsächlichen Umstände, unter denen Karl Graber ums Leben kam, ungeklärt. Akten, die wirklich Aufschluss geben könnten, gibt es nicht mehr – oder hat es nie gegeben. Es existiert allerdings ein Bericht vom 28. Oktober 1953, in dem das „Staatssekretariat für Staatssicherheit, Bezirksverwaltung Rostock, Abteilung XIV“ an das „Staatssekretariat für Staatssicherheit. Abteilung XIV, Berlin“ Folgendes meldet (die orthografischen, teilweise sinnentstellenden, Fehler des Originalberichtes sind, um die Authentizität zu bewahren, mit übernommen worden):
„Betr.: Selbstmord durch Erhängen des Häftlings
G R A B E R, Karl, geb. 26.02.1913 [...]
wohnh.: Zingst, […]
Bezug: O h n e .
Am 27.10.1953 morgens 6,00 Uhr wurde die Wache in der Haftanstalt von Uffz. S A L C H O W und Gefr. H A C K E R ordnungsgemäß übernommen […]
Der Wachhabende, Uffz. V O G T machte kurz nach 7,00 Uhr eine Kontrolle in der Haftanstalt, wobei er in Zelle 4 keinen Häftling sehen konnte. Er ließ sich von dem Wachtposten die Zellentür auschließen und stellte fest, dass der Häftling sich am Heizungsrohr aufgehängt hatte.
Uffz. V O G T, der den Häftling hochhob und von Uffz. S A L C H O W anschneiden ließ. legte ihn auf sein Bett, wobei Wiederbelebungsversuche angestellt wurden.
Von Feldw. R O L O F F wurde sofort ein Arzt herbeigeholt, der dem Häftling eine Spritze gab und feststellete , dass der Tod gegen 7.10. Uhr eingetreten sei.
Zum Erhängen benutzte der Häftling Leinenstreifen, die er von seinem Betttuch abgerissen hatte.
Leiter der Der Verwaltung
gez. Müller Leiter der Abteilung XIV
Obersteleutnant gez. i.V. Dieckmann
U. Leutn.“
Der herbeigeholte „Volkspolizei-Vertragsarzt“ Dr. Wigand soll im Auftrag der Gefängnisleitung den Tod von Karl Graber attestieren. Wigand verfasst am 27. Oktober 1953 einen Bericht, in dem er den Vorfall wie gewünscht bestätigt: Er habe in der Zelle „die Leiche […] auf einem Ruhebett“ vorgefunden, die Ursache sei Tod „durch Erhängen“. Über die Umstände der Strangulation finden sich keine Angaben in seinem Bericht. Wigand betont jedoch, dass „an der Todesursache […] keine Zweifel“ bestehen können. Ein unabhängiger Gutachter oder Dr. Grabers Rechtsanwalt, Erich Gloede, werden nicht hinzugezogen. Somit bleiben starke Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser zwei Berichte über den Tod des Arztes.
Gerhard Wallis darf nach seiner Verurteilung nicht in den Schuldienst zurück. Er hält sich und seine Familie mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser, arbeitet beim Dünenschutz und schließlich in einem HO-Ferienobjekt, im Zingster „Kurhaus“. 1959 wird er plötzlich per Schreiben aus Berlin rehabilitiert und kann wieder als Lehrer in Zingst arbeiten. Doch der Makel der Haft bleibt: Er darf nie Oberlehrer werden, bekommt Auszeichnungen immer zuletzt.
Bis zu seiner Pensionierung 1990 arbeitet er als Geschichtslehrer in Zingst, auch ich habe in den 1980er Jahren bei ihm Unterricht. 2003 sagt er rückblickend: „Für mich war immer sehr wichtig, den Schülern mitzuteilen, dass die Geschichte der Menschheit bisher immer bewiesen hat, dass Diktaturen sich auf die Dauer niemals halten würden. Ob im Altertum, in der Antike, im Römischen Reich, ob im Mittelalter oder in Frankreich oder während der Nazizeit in Deutschland – Diktaturen sind letztendlich immer untergegangen. Ich bin immer froh gewesen, dass niemals ein Schüler die Frage gestellt hatte: ,Tja, Herr Wallis, was ist denn nun mit uns in der DDR? Wir sind doch die Diktatur des Proletariats!' Diese Frage ist Gott sei Dank nie gekommen.“
Seinen Kindern erzählt Gerhard Wallis erst Weihnachten 1991 von seiner Verhaftung. Er wollte sie zu DDR-Zeiten mit diesem Wissen nicht belasten. Am 28. August 2005 stirbt er im Alter von 80 Jahren und wird auf dem Zingster Friedhof beigesetzt. Sein Mut und sein Einsatz, den er 1953 gezeigt hat, verdienen Anerkennung und bleibende Erinnerung.
Bert Lingnau
15. März 2026
Central Hotel
Hotel Wiener Hof
Kriminalfälle von B. Lingnau